Trainings Leitlinie

Leitlinie für ein sicheres Radfahren in der Trainingsgruppe:

Das Radfahren in Gruppen fordert große Aufmerksamkeit um sich selbst und die anderen Mitglieder in der Trainingsgruppe nicht unnötig zu gefährden. Vor Antritt der ersten Fahrt in der Gruppe solltet Ihr Euch mit folgenden gesetzlichen Bestimmungen und sportlich-kollegialen Verhaltensregeln vertraut machen:

  • Der jeweils Führende ist der Einzige mit uneingeschränktem Sichtfeld nach vorn und trägt daher die Verantwortung für den Rest der Gruppe.
  • Engstellen: Mögliche Engstellen wie parkende Autos, zu überholende oder entgegenkommende Fußgänger, Radfahrer etc. werden vom Führenden frühzeitig angezeigt. Hierzu wird der die Hand in einer fließenden Bewegung vom Lenker hinter den Sattel geführt. Befindet sich die Engstelle rechts, wird die Signalgeste von der rechten Hand ausgeführt, links analog). Alle folgenden Radfahrer führen die identische Signalgeste für das jeweils nachfolgende Gruppenmitglied aus und positionieren sich exakt hinter dem jeweils Vorausfahrenden.
  • Scherben, Steine, Schlaglöcher, Pfützen, etc.: Mögliche Hindernisse werden vom Führenden frühzeitig angezeigt. Dabei wird die jeweilige Hand vom Lenker genommen und mit dem Finger in Richtung des potenziellen Hindernisses gezeigt. Alle folgenden Radfahrer führen die identische Signalgeste, selbst wenn das eigentliche Hindernis noch nicht sichtbar ist, für das jeweils nachfolgende Gruppenmitglied aus.
  • Rote Ampeln / sonstige Anzeichen für ein voraussichtliches Abbremsen: Hier ist ein besonders vorausschauendes Verhalten notwendig. Voraussichtliche Bremsmanöver werden möglichst frühzeitig - möglichst noch vor Herabsetzung der Geschwindigkeit – durch heben des Arms mit offener Handfläche nach, angezeigt. Alle folgenden Radfahrer führen die identische Signalgeste für das jeweils nachfolgende Gruppenmitglied aus. Der Führenden sollte erst nach diesem Signal die Geschwindigkeit - möglichst moderat – verringern.
  • Reduzieren der Geschwindigkeit: Sobald ein Radfahrer die aktive Tretbewegung einstellt verringert sich die Geschwindigkeit. Daher wird in der Gruppe eine voraussichtliche Verminderung der eigenen Geschwindigkeit für das Gruppenmitglied am Hinterrad bereits im Vorfeld angezeigt. Dies erfolgt durch anzeige einer flachen Handfläche zum jeweilig nachfolgenden Radfahren. Diese Anzeige bietet sich bereits bei minimalen Trittfrequenzänderungen die z. B. durch den vorgesehenen Wechsel in den Wiegetritt am Berg oder aufgrund eines Griffs zur Trinkflasche an.
  • Bremsen I: Innerhalb der Gruppe sollten Bremsmanöver möglichst vermieden werden. Durch die Kraftersparnis beim Windschattenfahren kann es immer wieder vorkommen, dass man dem vorausfahrenden Gruppenmitglied bedrohlich nahe kommt. In diesen Fällen sollte nicht gebremst werden, sondern leicht ausgeschert werden. Aufgrund des dann verringerten Windschatteneffektes reguliert sich der Abstand sehr schnell. Ein Bremsmanöver würde zu Kettenreaktioen bei den nachfolgenden Gruppenmitgliedern führen, durch das Ausscheren können die nachfolgenden Mitglieder den bisherigen Rhythmus beibehalten.
  • Bremsen II: Innerhalb der Gruppe gilt trotzdem ständige Bremsbereitschaft für Gefahrensituationen. Lediglich der darf Lenkeraufsatz oder Oberlenker nutzen. Ausnahmslos alle anderen Gruppenmitglieder haben die Hände an den Bremsen.
  • Fahren in der Führung: Bei der Führungsarbeit sollte möglichst konstant gefahren werden. Sämtliche Tempowechsel wirken sich wie ein Ziehharmonikaeffekt auf die Gruppe aus.
  • Ausscheren nach der Führungsarbeit: Nach erledigter Führungsarbeit schert man aus (bei Einerreihe nach links; bei Zweierreihe jeweils rechts und links) und lässt sich zügig zurückfallen damit die Radgruppe kein unnötig großes Hindernis für die motorisierten Verkehrsteilnehmer darstellen.

"Geschlossener Verband" (§ 27 Abs. 1 Satz 2 StVO)

Fahren mindestens 16 Radfahrer in einer Gruppe, können sie einen sog. geschlossenen Verband bilden.
Geschlossen ist ein Verband immer dann, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer deutlich als solcher erkennbar ist (§ 27 Abs. 3 Satz 1 StVO). Zu beachten ist, dass der geschlossene Verband als ein einziger Verkehrsteilnehmer zählt. Fährt das Führungsfahrzeug berechtigterweise (z.B. wenn eine Ampel "grün" zeigt) in die Kreuzung ein, darf der Rest des Verbands folgen, selbst wenn die Ampel mittlerweile auf "rot" umgesprungen ist. Die übrigen Fahrzeuge müssen also nicht ihrerseits Halte- oder Wartepflichten einhalten (LG Verden, Urteil vom 02.02.1989, Az. Ns Ds 2 Js 10396/88). Radfahrer dürfen im Verband auch zu zweit nebeneinander fahren, auf der Fahrbahn auch dann, wenn ein Radweg vorhanden ist. Wird der Radweg benutzt, gelten die Radfahrer als Einzelpersonen. Allerdings ist das Fahren im geschlossenen Verband nur dort gestattet, wo der übrige Verkehr nicht behindert wird. Nötigenfalls muss der Verband in einer Reihe fahren. Das Fahren als geschlossener Verband ist grundsätzlich nicht als übermäßige Straßenbenutzung anzusehen, so dass eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist.

 

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